Ihr KFZ-Gutachter in Duisburg und Umgebung

Unfallcheck

Ihr Partner rund um Gutachten | staatlich geprüftes und unabhängiges Sachverständigenbüro für Schäden und Bewertungen in Duisburg und Umgebung.
Desag Zertifizierung für KFZ Gutachter in Duisburg

LEISTUNGEN

Das können wir für Sie tun

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und helfen Ihnen, welche Leistung Sie in Ihrer Ausgangslage benötigen. 

Unfallgutachten

Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt und benötigen ein Unfallgutachten?

Wertgutachten

Sie möchten den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges ermitteln lassen?

Oldtimergutachten

Sie besitzen einen Klassiker und benötigen ein Oldtimergutachten?

Reparaturbestätigung

Ihr Fahrzeug war an einem Schadenfall beteiligt und ist nun in einem reparierten Zustand?

Kostenvoranschlag

An Ihrem Fahrzeug liegt ein Bagatellschaden vor und Sie benötigen ein Kostenvoranschlag ?

Gebrauchtwagenbewertung

Sie möchten einen Gebrauchtwagen kaufen und benötigen eine Bewertung?

Verkehrsunfall..? Gutachter..? Das ist zu tun..!

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Als Ihr Partner rundum Gutachten, sind wir 24 Stunden an sieben Tagen die Woche erreichbar und vereinbaren innerhalb eines Tages einen Termin für die Begutachtung Ihres Kfz.
Vor-Ort-Service durch unsere KFZ-Gutachter
Unsere KFZ-Gutachter aus Duisburg kommen im Rahmen unseres Vor-Ort-Services direkt bei Ihnen vorbei. Unsere Experten beraten Sie zu bzgl. Ihrer Ausgangslage und berücksichtigen jedes Detail bei der Erstellung des Gutachtens sowie bei der Beweissicherung.
Gutachenerstellung
Nach der Dokumentation sowie der Beweissicherung wird das Gutachten erstellt. Nach einer sorgfältigen Prüfung des Gutachtens, wird diese zur Weiterbearbeitung signiert. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Forderung der Schadenersatzansprüche
Nach Feststellung des Schadenumfangs übernehmen unsere Fachanwälte die Kommunikation mit der haftenden Versicherung und machen Ihre Schadenersatzansprüche geltend.

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN!

Unser Leistungsversprechen | KFZ-Gutachter Duisburg und Umgebung

Kein Kostenrisiko

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Beauftragen eines Gutachtens sowie weitere Ansprüche für Sie kostenfrei, da diese Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Mit einem professionellen Kfz-Gutachten können Sie sich kostenfrei absichern, damit der bei Ihnen entstandene Schaden im vollen Umfang reguliert wird.

Zuverlässigkeit

Als zertifizierte Kfz-Gutachter in Duisburg führen wir professionelle und detaillierte Schadensermittlungen durch. Wir übersehen nichts und finden selbst kleinste Detailschäden. So stellen wir sicher, dass Sie bei der Schadensregulierung nicht benachteiligt werden, sondern alle entstandenen Schäden berücksichtigt werden.

Schnelligkeit

Die Feststellung der Schadenhöhe werden Sie von dem jeweiligen Ansprechpartner informiert. In der Regel erstellen wir das benötigte Gutachten innerhalb von 24 Stunden. So können wir die Schadenhöhe zeitnah bei der Versicherung geltend machen.

Mittagspausenservice

Unser Mittagspausenservice ist die zeitsparende Option zur Gutachtenerstellung für alle, die beruflich stark eingespannt sind. Wir kommen in der Mittagspause vorbei und nehmen den Schaden sowie die Beweissicherung für die Erstellung des Gutachtens auf.

WARUM WIR

Nutzen Sie unsere Vorteile

Kundenzufriedenheit
0 %
Gutachten
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Partner
0 +
Unabhängige und objektive Begutachtung

Ein Unfall ist ärgerlich genug. Jedoch haben Sie als geschädigter die Möglichkeit, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Als unabhängige Sachverständiger stehen wir nicht in Verbindung mit Versicherungen. Dadurch garantieren wir Ihnen eine objektive Begutachtung, wobei ausschließlich Ihre Belange im Vordergrund stehen.

Rundum Service bis zum Gelderhalt

Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität. Nach einem Unfall ist die Kommunikation mit den Parteien oftmals stressig. Wir übernehmen jegliche Aufgabe von der Erstellung des Gutachtens bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Versicherung. Hierbei fallen für Sie keinerlei Kosten an, da die kompletten Kosten für die Schadensregulierung von der Versicherung erstattet werden.

Unsere Fachanwälte für Ihre Rechte!

Sie haben Sorge, von der gegnerischen Versicherung durch Kürzungen Ihrer Ansprüche benachteiligt zu werden? Zusammen mit unseren Fachanwälten an Ihrer Seite können Sie sich sicher sein, dass Ihre Rechte erhalten bleiben und keine wichtigen Fristen oder Forderungen verpassen.

Sorglose Unfallabwicklung, denn wir kennen Ihre Rechte!

Nach einer Prüfung Ihrer Ausgangslage, fordern wir ggf. folgende Schadenersatzansprüche:

Kfz-Gutachten von Experten unabhängig, schnell & kompetent!

Wir sind Ihre verlässlichen und professionellen KFZ-Gutachter. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Automobil- und Fahrzeugtechnik erstellen wir detaillierte Gutachten für jegliche Kraftfahrzeuge. Wir sind spezialisiert auf die Erstellung von Schaden/- Unfallgutachten, die dafür sorgen, dass Sie nach einem Unfall jegliche Sach- und Personenschäden erstattet bekommen. Als unabhängiges Sachverständigenbüro vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und fordern Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber der haftenden Versicherung. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann die vorliegende Schadenshöhe neutral und objektiv bewerten. Dafür sind wir 7 Tage die Woche rundum für Sie erreichbar. Wir sind als Kfz-Gutachter in Duisburg und Umgebung staatlich geprüft und von der DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) zertifiziert.

FAQ's

Häufige Fragen

Ein Haftpflicht-Gutachten wird nach einem Unfall erstellt, bei dem der Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Es dient dazu, die Schadenshöhe und die Haftung des Unfallverursachers festzustellen. Ein Kasko-Gutachten hingegen wird bei einem selbstverschuldeten Unfall oder anderen Schadensfällen erstellt, die durch die eigene Kaskoversicherung abgedeckt sind.
Die Dauer der Gutachtenerstellung hängt von der Komplexität des Schadens ab. In der Regel sollte das Gutachten innerhalb eines Tages nach der Besichtigung des Fahrzeugs erstellt sein.
Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei, um das beschädigte Fahrzeug zu begutachten. Selbstverständlich können Sie innerhalb den Öffnungszeiten auch zu uns in die Filiale kommen.
Ja, es ist möglich, das Gutachten nachträglich ändern zu lassen, wenn bei der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden, die nicht im ursprünglichen Gutachten aufgeführt waren. Sie sollten den Gutachter kontaktieren und die zusätzlichen Schäden dokumentieren lassen.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines Fahrzeugs, der nach einer Reparatur aufgrund eines Unfalls bestehen bleibt, selbst wenn das Fahrzeug vollständig repariert wurde. Er entsteht aufgrund des erlebten Schadens und kann bei einem Verkauf des Fahrzeugs den Preis mindern.
Ein Haftpflicht-Gutachten wird nach einem Unfall erstellt, bei dem der Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Es dient dazu, die Schadenshöhe und die Haftung des Unfallverursachers festzustellen. Ein Kasko-Gutachten hingegen wird bei einem selbstverschuldeten Unfall oder anderen Schadensfällen erstellt, die durch die eigene Kaskoversicherung abgedeckt sind.
Die Dauer der Gutachtenerstellung hängt von der Komplexität des Schadens ab. In der Regel sollte das Gutachten innerhalb eines Tages nach der Besichtigung des Fahrzeugs erstellt sein.
Wir kommen gerne bei Ihnen vorbei, um das beschädigte Fahrzeug zu begutachten. Selbstverständlich können Sie innerhalb den Öffnungszeiten auch zu uns in die Filiale kommen.
Ja, es ist möglich, das Gutachten nachträglich ändern zu lassen, wenn bei der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden, die nicht im ursprünglichen Gutachten aufgeführt waren. Sie sollten den Gutachter kontaktieren und die zusätzlichen Schäden dokumentieren lassen.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust eines Fahrzeugs, der nach einer Reparatur aufgrund eines Unfalls bestehen bleibt, selbst wenn das Fahrzeug vollständig repariert wurde. Er entsteht aufgrund des erlebten Schadens und kann bei einem Verkauf des Fahrzeugs den Preis mindern.
Die Frist zur Einreichung des Haftpflichtschaden-Gutachtens kann je nach Land oder Versicherung variieren. In der Regel sollten Sie das Gutachten jedoch so früh wie möglich einreichen, am besten innerhalb von einigen Tagen nach dem Unfall.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Betrag, den der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers als Entschädigung für den entgangenen Nutzen des beschädigten Fahrzeugs erhält. Dieser Entschädigungsanspruch kann in Abhängigkeit von der Dauer der Reparatur oder dem Zeitraum bis zum Ersatzfahrzeug entstehen.
Die Entscheidung, ob Sie das beschädigte Fahrzeug reparieren lassen oder das Geld behalten möchten, liegt in der Regel bei Ihnen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, wird Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts auszahlen.
Der Restwert ist der geschätzte Wert des beschädigten Fahrzeugs, wenn es unrepariert verkauft oder verschrottet wird. Er wird in die Berechnung einbezogen, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat und der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Wir übernehmen die Erstellung des Gutachtens sowie das Einfordern Ihrer Ansprüche bei der Versicherung kostenlos und rechnen ausschließlich mit der haftenden Versicherung ab.
Die Frist zur Einreichung des Haftpflichtschaden-Gutachtens kann je nach Land oder Versicherung variieren. In der Regel sollten Sie das Gutachten jedoch so früh wie möglich einreichen, am besten innerhalb von einigen Tagen nach dem Unfall.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Betrag, den der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers als Entschädigung für den entgangenen Nutzen des beschädigten Fahrzeugs erhält. Dieser Entschädigungsanspruch kann in Abhängigkeit von der Dauer der Reparatur oder dem Zeitraum bis zum Ersatzfahrzeug entstehen.
Die Entscheidung, ob Sie das beschädigte Fahrzeug reparieren lassen oder das Geld behalten möchten, liegt in der Regel bei Ihnen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, wird Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts auszahlen.
Der Restwert ist der geschätzte Wert des beschädigten Fahrzeugs, wenn es unrepariert verkauft oder verschrottet wird. Er wird in die Berechnung einbezogen, wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat und der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.
Wir übernehmen die Erstellung des Gutachtens sowie das Einfordern Ihrer Ansprüche bei der Versicherung kostenlos und rechnen ausschließlich mit der haftenden Versicherung ab.
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